Avalkreditvertrag
Avalkreditvertrag – Definition und gesetzliche Regelung
Als Avalkreditvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, bei welchem sich der Kreditgeber dazu bereit erklärt, eine finanzielle Verpflichtung des Kreditnehmers gegenüber einem Dritten zu übernehmen. Bei dem Kreditgeber handelt es sich üblicherweise um ein Kreditinstitut oder ein ähnliches Unternehmen. Der Avalkreditvertrag ist kein üblicher Kredit, denn es findet keine Leihe des Geldes statt, sondern der der Kreditgeber sichert lediglich die Bonität des Kunden.
Die gesetzliche Grundlage für den Vertrag zwischen Kreditgeber und -nehmer ist die Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB. Ein weiteres Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Kreditgeber und dem Begünstigten – also dem Dritten. Hier kommen unterschiedliche Vertragsbeziehungen in Betracht. Die Vertragskonditionen werden weiterhin von den AGB und dem Kreditvertrag selbst bestimmt.
Avalkreditvertrag – Verwendungszwecke eines Avalkredits
Ein Avalkreditvertrag kann einmalig oder für mehrfache Leistungen herangezogen werden. Üblicherweise kann ein sogenannter Mietaval zur Sicherung der Kaution, ein Kreditaval zur Verbesserung der Bonität des Schuldners oder ein Prozessaval vereinbart werden. Andere Verwendungszwecke sind ebenfalls denkbar.
Typischerweise profitiert sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer vom Avalkreditvertrag, denn während der Avalkreditnehmer hierdurch seine Bonität steigern kann, bietet sich dem Kreditgeber ein größeres Geschäftsvolumen als bei der Geldleihe. Zudem beläuft sich der Avalzins, den der Kreditgeber erhält, üblicherweise auf 0,5 bis 3%.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Zu Avalkreditvertrag passende Beiträge aus creditolo Aktuell:
→ Kein passender Beitrag in creditolo Aktuell.
Weitere themennahe Kreditbegriffe:
→ Avalprovision
→ Avalkredit
→ Avalarten