Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen – auch bei Raten- und Minikredit?
Bereitstellungszinsen werden von der Bank berechnet, wenn ein Darlehensnehmer trotz Kreditzusage ein Darlehen nicht in Anspruch genommen hat. Der häufigste Fall ist, dass ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung, also ein Immobilien- oder ein Ratenkredit, aufgenommen wurde und sich der Bau der Immobilie verzögert oder aber die Raten erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. In diesem Falle stellt die Bank einen Kredit bereit, der nicht abgerufen werden kann. Für diese Zeitspanne ist es ihr nicht möglich, den Betrag anderweitig einzusetzen. Bereitstellungszinsen dienen also zur Entschädigung der Bank. Die Konditionen variieren hierbei je nach Kreditgeber, in der Gesamtbetrachtung sind die Zinsen zur Bereitstellung meist höher als der Effektivzins. Für mehr Überschaubarkeit der Kosten gesteht die Bank dem Kreditnehmer meist eine Frist zu, innerhalb derer keine Bereitstellungszinsen entstehen. Diese variiert je nach Kreditgeber. Grundsätzlich können Bereitstellungszinsen für jede Darlehensform vereinbart werden. Aufgrund der geringen Höhe des Darlehens sind sie für einen Minikredit eher unüblich.
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