Bilanz
Der Begriff Bilanz geht auf den lateinischen Ausdruck bilanx zurück, was in etwa mit "Doppelwaage" übersetzt werden kann. Die Italiener denken bei "bilancia" für gewöhnlich an eine Balkenwaage. Menschen, die von Berufs wegen mit der Bilanz zu tun haben, verstehen darunter eher eine Gegenüberstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Geschäfts oder Unternehmens.
Diese Gegenüberstellung, die Bilanz also, hat jedoch auch wieder eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Waage, denn hier finden sich Posten drin, die vom Konto her als Soll und Haben bekannt sind. In der Bilanz werden als "Haben" das Vermögen (Aktiva) und als "Soll" die Schulden (Passiva) vorgezeigt. Aktiva und Passiva finden sich jedoch häufig umschrieben wieder, zum Beispiel als Guthaben und Schulden.
Auch das Begriffspaar Investierung und Finanzierung findet gerne Anwendung. Wie auch immer die beiden Kontenseiten der Bilanz auftreten, damit werden dynamische Geldflüsse gekennzeichnet, die innerhalb der Kapitalflussrechnung stattfinden. Dieser Geldfluss (neudeutsch: Cash Flow) bahnt sich seinen Weg zwischen den verschiedenen Aktiv- und Passivkonten.
Bilanzen sind meist an Stichtage der Unternehmen gebunden, die sie repräsentieren und können sowohl im Jahres-, als auch im Zwischenabschluss auftauchen. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung gestatten sie einen geeigneten Rückblick auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäfts. Dabei unterscheiden sich die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in einem markanten Punkt. Während die Bilanz zu einem definierten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag, erstellt sein muss, gilt für die Gewinn- und Verlustrechnung ein festgelegter Zeitraum.
Eine Bilanz erfüllt ihre Aufgaben, wenn darin folgende Aufgaben gemacht wurden:
1. Die Bilanz dokumentiert verbindlich, wie groß das vorhandene Vermögen des Unternehmens ist, wodurch die getätigten Geschäfte des Unternehmens eindrucksvoll bewiesen werden. Die Bilanz stellt somit den formellen Abschluss der Buchhaltung dar.
2. Die Bilanz erfüllt eine Gewinnermittlungsfunktion und gibt Auskunft über den Gewinn (oder Verlust) einer Periode. Ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde wird geprüft, indem die Summen des Eigenkapitals am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres ermittelt und gegenüber gestellt werden. Wie genau es zu Gewinn oder Verlust gekommen ist, lässt sich anhand der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmen. 3. Die Bilanz hat eine Informationsfunktion inne, die sich wiederum in die Selbstinformation und die Drittinformation aufteilt. Während die Selbstinformation dem Kaufmann bei der Führung des Unternehmens dient, können interessierte Dritte (Gläubiger, Geschäftspartner, Arbeitnehmer, Staat) anhand der Drittinformation Strategien entwickeln, wie sie künftig mit diesem Unternehmen umspringen möchten. So betrachtet, dient die Bilanz auch dem Gläubigerschutz.
Es gibt verschiedene Arten von Bilanzen.
Laufende Bilanzen finden ihren Abschluss meist zum Ende jedes Geschäftsjahres, beispielsweise am 31.12. Börsennotierte Unternehmen freuen sich jedoch immer auf Zwischenbilanzen, zu denen sie zum Ende eines jeden Quartals verpflichtet sind.
Außer den zu festen Zeitpunkten zu erstellenden Bilanzen finden auch außerordentliche Bilanzen immer wieder Anwendung. Sie unterliegen der gesetzlichen Pflicht, zu außerordentlichen Zeiten zu erscheinen oder sind als Entscheidungsgrundlage sinnvoll. Genannt seien hier insbesondere die Gründungsbilanz und die Liquidationsbilanz. Auch eine Fusion zweier Unternehmen macht eine solche Sonderbilanz notwendig.
Die meisten Unternehmen schlagen sich mit zwei Arten von Bilanzen herum, weil es ihnen vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird: Die Handelsbilanz und die Steuerbilanz. Die Handelsbilanz zeigt die tatsächlichen, für die verschiedenen Interessensgruppen interessanten Verhältnisse des Unternehmens auf und ist somit der Drittinformation nicht unähnlich. Aus dem Kreis der Dritten schließt sich einer jedoch aus. Der Fiskus nämlich, der auf seine eigene Bilanz pocht, der Steuerbilanz. Sie ist eines Teils für die Ermittlung der Ertragsbesteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) wichtig. Andererseits ist die Abbildung des Unternehmensvermögens auch für Zwecke der Erbschaftsteuer eine Erleichterung.
Wir erinnern uns, dass wir eingangs die Bilanz als Waage beschrieben haben, und das aus gutem Grund, denn Bilanzen sind, wie wir bereits wissen, in zwei Bereiche aufgeteilt.
Der linke Bereich (Aktiva) enthält die Verwendung der Mittel – welche Ausgaben hat das Unternehmen mit den ihm zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mitteln getätigt und wofür? Für Geldmittel (z. B. Kasse, Bankkonten)? Oder für Produktionsmittel (z. B. Immobilien, Maschinen)?
Der rechte Bereich (Passiva) zeigt auf, woher die Mittel kamen, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. In erster Linie bieten Fremd- und Eigenkapital Gelegenheit, Güter zu erwerben. Zum Eigenkapital gehören insbesondere das eingebrachte Stamm- und Grundkapital sowie aus dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Rücklagen und thesaurierte Gewinne. Das Fremdkapital wird von Dritten für eine gewisse Zeit (als Darlehen, Kredit, Hypothek) zur Verfügung gestellt.
Auf beiden Seiten muss sich dieselbe Summe aller Positionen ergeben, die Bilanzsumme.
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