Briefgrundschuld
Eine Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen und bei der zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt wird.
Die Übertragung der Briefgrundschuld erfolgt durch
- die schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und der Übergabe des Grundschuldbriefes oder
- durch die mündliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und der Übergabe des Grundschuldbriefes sowie zusätzlich durch Eintragung der Abtretung in das Grundbuch.
Siehe auch --> Buchgrundschuld
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