Bruttozinssatz
Als Bruttozinssatz wird bei verzinslichen Kapitalanlagen der Zinssatz bezeichnet, der Anlegern vor Abzug der Steuern zufließt bzw. zufließen würde, wenn die anfallende Steuer nicht direkt auf Bankebene einbehalten werden würde.
Vom Bruttozins ist in Deutschland die Abgeltungsteuer abzuziehen, die Banken einbehalten. Sie beläuft sich auf 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sofern ein Sparer nicht mehr Kapitalerträge als 801 Euro im Jahr erzielt und der kontoführenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, werden die Zinsen nicht besteuert und der Bruttozinssatz entspricht dem Nettozinssatz.
Eine alternative Interpretation vom Bruttozinssatz betrifft Finanzieren, bei denen die Zinsen als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden können: Dann versteht sich der Bruttozinssatz als Zins vor Steuern. In diesem Fall ist der Bruttozinssatz höher als der Nettozinssatz, sofern Steuern gezahlt werden.
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