Kredit Hotline: (0345) 470 40 90
creditolo durchsuchenmy.creditolo Login
 Kredit Hotline: (0345) 470 40 90

Bürgschaftsvertrag

Mit einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Bürge einer Partei gegenüber, für die Schuld des Bürgschaftsnehmers einzustehen, sofern dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. In dem Vertrag werden die Höhe der Bürgschaft, die Verfahrensweise beim Eintritt des Bürgschaftsfalls, sowie eventuell vom Bürgen zu leistende Sicherheiten detailliert festgelegt. Im Bereich der Konsumentenkredite werden Bürgschaften häufig benötigt, um Darlehen an Personen mit geringem Einkommen oder nicht ausreichender Bonität zu vergeben.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

Zu Bürgschaftsvertrag passende Beiträge aus creditolo Aktuell:

→ Staatliche Corona-Hilfen laufen an

Weitere themennahe Kreditbegriffe:

→ Abnahmeverpflichtung
→ Abnehmerkredit
→ Abruffrist
→ Abrufkredit
→ Abstraktes Schuldversprechen


creditolo - Mit uns können Sie rechnen.

creditolo - Kreditvermittlung - Made in Germanycreditolo ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Halle an der Saale. In der Kundenbetreuung setzen wir auf Servicequalität anstelle von Vertriebsdruck und wichtig ist uns der vollständige Verzicht auf haltlose Versprechungen oder sinnlose Versicherungen. Langjährige Partnerschaften mit Banken sichern uns gute Verhandlungspositionen.

Wir sind creditolo

creditolo - Kreditvermittlung - Made in Germany

Sie sind hier:  Startseite   >  creditolo Kreditlexikon   >  Bürgschaftsvertrag

Nach obenMein Geld anfragen