Bürgschaftsvertrag
Mit einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Bürge einer Partei gegenüber, für die Schuld des Bürgschaftsnehmers einzustehen, sofern dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. In dem Vertrag werden die Höhe der Bürgschaft, die Verfahrensweise beim Eintritt des Bürgschaftsfalls, sowie eventuell vom Bürgen zu leistende Sicherheiten detailliert festgelegt. Im Bereich der Konsumentenkredite werden Bürgschaften häufig benötigt, um Darlehen an Personen mit geringem Einkommen oder nicht ausreichender Bonität zu vergeben.
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