BWA
Das Kürzel BWA steht für betriebswirtschaftliche Auswertung. Eine BWA wird von Freiberuflern und Gewerbetreibenden verlangt, wenn diese einen Kredit beantragen.
Die BWA gibt anders als eine Bilanz ohne zeitliche Verzögerung Aufschluss über die finanzielle Situation des Unternehmers und dient deshalb als wichtige Entscheidungsgrundlage.
Die BWA muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So wird eine von Rechtsform und Größenordnungen unabhängige Darstellung verlangt. Zudem muss sich die BWA für einen Branchenvergleich eignen. Die Bedeutung der BWA für die Kreditvergabe an Freiberufler und Gewerbetreibende ist nach wie vor groß, nimmt in der Tendenz jedoch leicht ab.
Einige Banken verzichten mittlerweile auch auf eine betriebswirtschaftliche Auswertung und verlangen als Entscheidungsgrundlage lediglich einen Einkommensteuerbescheid.
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