Depositkonto
Das Depositkonto ist vielfach auch als Notaranderkonto oder nur Anderkonto bekannt. Es wird treuhänderisch verwaltet, aber im eigenen Namen (beim Notaranderkonto im Namen des Notars) geführt. Ander- oder Depositkonten werden in der Regel also von Rechtsanwälten, Notaren und Insolvenzverwaltern geführt.
Da der Inhaber das Depositkonto nur verwaltet, darf er das hinterlegte Guthaben weder für seine Zwecke nutzen, noch kann er es zu seinem Vermögen zählen.
Das Depositkonto hat seine Daseinsberechtigung z. B. beim Kauf von Immobilien, vor allem im Ausland, denn da ist der Käufer nur selten so präsent, dass er alle Geschäfte wie im Inland abwickeln kann. Auf diese Weise dient das Depositkonto dem sicheren Geldtransfer und der Eigentumssicherung des Käufers durch einen Notar. Das ist insofern sinnvoll, als dass der Käufer erst nach korrekter Eintragung in das Grundbuch neuer Eigentümer der Immobilie wird, und das kann mitunter dauern. 12 Monate sind keine Seltenheit. Erst nach erfolgter Grundbucheintragung überweist der Notar das Geld an den Verkäufer.
Das Depositkonto als Drehscheibe des Geldes stellt sicher, dass der Verkäufer sein Geld fristgerecht erhält. Dazu gehört auch, dass die ins Geschäft involvierten Banken die Darlehen vorzeitig ausbezahlen. Und sollte der Verkäufer während der Transaktion pleite gehen, ist der Käufer auf der sicheren Seite.
Ein weiterer Vorteil des Depositkontos ist, dass der Notar die Gelder gemäß Kaufvertragfristgerecht verteilt. Wie soll der Käufer zuhause wissen, wann wer welche Summe im Ausland zu erhalten hat? Bei Zahlungen an Verkäufer oder Makler weiß er eben nie, wem wann welche Summe zusteht und was mit dem Geld passiert.
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