Dividende
Als Dividende wird eine von einer Aktiengesellschaft vorgenommene Ausschüttung von Eigenkapital an die Anteileigner bezeichnet, wobei mit jeder Aktie der Anspruch der Höhe nach linear steigt. Dividenden werden vom Vorstand der Gesellschaft auf der einmal im Jahr stattfindenden Hauptversammlung vorgeschlagen und bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Anteilseigner. In den meisten Fällen steht die Höhe der Dividende, die ein Unternehmen ausschüttet, in recht engem Zusammenhang mit dem bilanzierten Jahresergebnis, wobei viele, insbesondere größere Aktiengesellschaften Rücklagen bilden und so auch in wirtschaftlich weniger erfolgreichen Jahren eine Ausschüttung vornehmen.
Dividenden unterliegen bis zum Ende des Jahres 2008 bei der Besteuerung dem Halbeinkünfteverfahren, das die Erträge steuerlich nur zur Hälfte bemisst und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Ab dem 01.01.2009 fallen Dividenden unter die Abgeltungssteuer. Künftig sind dann alle Erträge mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu bemessen.
Dividenden stellen einen wesentlichen Teil der Erträge aus Aktienpositionen dar.
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