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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das Recht zur Nutzung eines Grundstücks und zur Errichtung und Unterhaltung einer Immobilie auf diesem. Das Eigentum am Grundstück selbst verbleibt jedoch bei dessen Besitzer.

Der Erbbauberechtigte zahlt an den Besitzer des Grundstücks ein Entgelt für die Nutzung. Die auf dem Grundstück errichtete Immobilie befindet sich im Eigentum des Erbbauberechtigten. Bei Erlöschen des Erbbauchrechts geht der Besitz an der Immobilie an den Grundstückseigentümer über.

Aus Sicht des Grundstückseigentümers stellt das Erbbaurecht eine Belastung auf seinem Vermögensgestand dar. Das Erbbaurecht kommt häufig im Zusammenhang mit kirchlichen Grundstücken zur Anwendung. Die Kirche stellt Bauherren Land für bis zu 100 Jahre zur Verfügung und erhält dafür eine Entschädigung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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