Fälligkeitsmitteilung
Die Fälligkeitsmitteilung findet in erster Linie Anwendung bei der Abwicklung von Immobilienkäufen. Hier hat die Fälligkeitsmitteilung mehrere Aufgaben. So kann sie zum Schutz des Käufers eingesetzt werden, zur Lastenfreistellung des Verkäufers, oder zur Abwicklung des Kaufvertrags.
- Anwendung beim Käuferschutz
Um eine Immobilie zu erwerben, ist der Eintrag im Grundbuch notwendig. Erst mit der Umschreibung wird der Käufer zum neuen Eigentümer. Bis diese Amtshandlung erledigt ist, können nach Zustandekommen des Kaufvertrags noch viele Wochen ins Land ziehen. In dieser Zeit könnte der Verkäufer sein bereits verkauftes Eigentum theoretisch ein weiteres Mal veräußern, mit Hypotheken belasten, durch bestimmte Handlungen eine Zwangsversteigerung auslösen und so fort. Ohne Sicherheiten hat der Käufer nicht nur die Immobilie verloren. Er kann obendrein auch noch zusehen, wie er sein Geld wieder zurück bekommt.
Um dem vorzugreifen, kann beim Notar ein Riegel installiert werden. Diese Schutzregelung bezeichnet genau die Voraussetzungen, unter denen der Kaufpreis zu zahlen ist. Dies kann zum Beispiel eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch durch den Verkäufer sein. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, sendet der Notar eine Fälligkeitsmitteilung an den Käufer. Sie informiert ihn darüber, dass der Kaufpreis nun gefahrlos gezahlt werden kann.
- Anwendung zum Schutz des Verkäufers
Nicht nur ein Käufer, auch ein Verkäufer kann eventuell Schutz gebrauchen. Dann z.B., wenn er die veräußerte Immobilie bei Kreditinstituten finanziert hat. I. d. R. sind dann Hypotheken oder Grundschulden eingetragen, deren Löschung erst verlangt werden kann, wenn das Darlehen zurückgeführt worden ist. Die Rückführung unter Verwendung des Kaufpreises hat hier absoluten Vorrang, so dass die Zahlung der Summe nicht über den Verkäufer an die Bank erfolgt, sondern auf direktem Weg. Erst dann darf die Lastenfreistellung durchgeführt werden. Ist die Zahlung durch den Käufer an die Bank getätigt worden, wird ein Notar den Verkäufer per Fälligkeitsmitteilung unterrichten.
- Anwendung der Fälligkeitsmitteilung in der Vertragsabwicklung
Ist ein Notar in einen Immobilienverkauf eingebunden, dann ist es seine Aufgabe, den Kaufvertrag abzuwickeln. Erst wenn der Notar den Käufer darauf hinweist, dass alle Formalitäten erledigt sind, wird der Notar ihm eine Fälligkeitsmitteilung zuschicken, mittels der er den Käufer zur Zahlung auffordert. Daraufhin zahlt der Käufer den Kaufpreis so, wie es ihm in der Fälligkeitsmitteilung mitgeteilt wurde.
Eine Fälligkeitsmitteilung dient in erster Linie dazu, einem Käufer den Zeitpunkt zur Zahlung eines Kaufpreises mitzuteilen. Die Fälligkeitsmitteilung schützt den Käufer also vor ungesicherten Zahlungen. Sie beinhaltet auch Informationen darüber, in welcher Höhe und auf welche Konten die Kosten zu begleichen sind.
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