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Fiduziarität

Der Begriff Fiduziarität (fiduziarisch) kommt aus der lateinischen Rechtssprechung (lat: fiduzia = Treupfand, Pfandüberlassung).

Fiduziarität stellt das Verhältnis von Schuldner und gesichertem Gläubiger dar und beschreibt das treuhändische Eigentum an einer Sache oder Forderung, die jedoch zu einem späteren Zeitpunkt herausgegeben werden muss.

Bei der Kreditvergabe werden fiduziarische Sicherheiten hinterlegt, unabhängig vom Bestehen einer eventuellen Forderung oder Verbindlichkeit.

Die Sicherheit bleibt bestehen, auch wenn die ursprüngliche Forderung zwischenzeitlich getilgt wurde (im Gegensatz zur Akzessorietät, bei der mit Erlöschen der Forderung auch die Sicherheit erlischt). Eine Verwertung dieser Sicherheit kann jedoch nur bei tatsächlicher Säumnis erfolgen.

Zu den fiduziarischen Sicherheiten zählen u.a.:

- Grundschuld - Garantie - Sicherungseigentum.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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