Globalzession
Unter einer Globalzession, auch Globalabtretung, versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen eines Gläubigers (Zedenten) an einen anderen Gläubiger (Zessionar). Eine Globalzession ist somit eine Vorausabtretung und in § 398 BGB geregelt.
Für eine Globalzession müssen die zukünftigen, also die noch nicht entstandenen, Forderungen hinreichend bestimmbar sein.
Der Zweck einer Globalzession ist die Kreditsicherung des Gläubigers.
Globalzession: Abgrenzung zur Mantelzession
Auch eine Mantelzession eignet sich als Sicherung des Kreditgebers. Anders als bei der Globalzession werden hierbei lediglich bestehende Forderungen abgetreten.
Globalzession und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Umfasst eine Globalzession auch zukünftige Forderungen, die sich aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt ergeben werden, ist eine Globalzession regelmäßig als sittenwidrig (§ 138 BGB) und daher als nichtig anzusehen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Zu Globalzession passende Beiträge aus creditolo Aktuell:
→ Kein passender Beitrag in creditolo Aktuell.
Weitere themennahe Kreditbegriffe:
→ Zedent
→ Zessionskredit