Grundschulddarlehen
Als Grundschulddarlehen werden Kredite bezeichnet, die durch eine Eintragung im Grundbuch besichert werden. Die Grundschuld sichert der Bank den Zugriff auf die Immobilie, wenn der Kreditnehmer in anhaltenden Zahlungsverzug gerät.
Sie kann das Objekt dann - z.B. im Rahmen einer Zwangsversteigerung - verwerten und die Rückzahlung des Kredits sicherstellen. Durch den Eintrag der Grundschuld im Grundbuch sichert die Bank ihre Ansprüche unabhängig von möglichen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen den Schuldner.
Nur die im Grundbuch eingetragene Bank kann die Immobilie verwerten. Die meisten Grundschulddarlehen werden zweckgebunden vergeben und dienen der Finanzierung einer Immobilie oder Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Eine (weitgehend) unbelastete Immobilie kann jedoch auch dazu genutzt werden, einen Kredit ohne Zweckbindung aufzunehmen, der durch die Eintragung ins Grundbuch besichert wird. Diese Möglichkeit kommt insbesondere für Eigentümer mit geringem Einkommen oder Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Betracht.
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