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Insolvenz

Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person, die dann vorliegt, wenn es / sie (nicht nur vorübergehend) nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Schulden zu begleichen. Wenn eine Überschuldung gegeben ist, liegt bei juristischen Personen eine Insolvenz vor. Wenn die verschuldete Person ihre innerhalb der nächsten 12 Monate fällig werdenden Verpflichtungen aller Voraussicht nach nicht erfüllen kann, liegt eine so genannte drohende Zahlungsunfähigkeit vor. Jeder Gläubiger kann Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, wenn er dem Gericht gegenüber glaubhaft machen kann, dass er eine Forderung gegenüber dem jeweiligen Unternehmen hat. Im Unterschied dazu kann nur die verschuldete Person selbst einen Antrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stellen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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