Kapitaldienstfähigkeit
Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit einer privaten oder juristischen Person verstanden, Zins- und Tilgungszahlungen laufender Kreditverpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Das Einkommen bzw. der Gewinn der darlehensnehmenden Partei muss demnach ausreichen, um alle fälligen Raten zum vereinbarten Zeitpunkt zu bezahlen. Reicht die Kapitaldienstfähigkeit dazu ist nicht aus, gerät der Kreditnehmer in Verzug.
Bereits im Vorfeld einer Kreditvergabe prüfen Banken, wie groß die Kapitaldienstfähigkeit eines Antragstellers ausfällt. Bei Privatkunden wird dazu das Einkommen ermittelt, dass zur Deckung des Kapitaldienstes zur Verfügung steht.
Dabei werden die laufenden Einkünfte um fixe Ausgaben, wie etwa die Kosten für Wohnung oder Auto und die allgemeinen Lebenshaltungskosten reduziert, um die Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln.
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