Kapitalfreisetzung
Die Kapitalfreisetzung bezeichnet im weitesten Sinne einen innerbetrieblichen Vorgang, bei dem durch die Umstrukturierung von Vermögensgegenständen liquide Mittel freigesetzt werden, die zur Finanzierung bestimmter Vorhaben, bspw. Anschaffungsinvestitionen oder Schuldentilgung, herangezogen werden.
Kapital lässt sich dabei auf unterschiedlichste Weise freisetzen. Durch (legal) überhöhte Abschreibungen kann der Bilanzgewinn gesenkt und dadurch die Steuerschuld vermindert werden. Weiterhin kann eine Beschleunigung des Kapitalumschlags zu einem erhöhten Geldmittelbestand führen. Die Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände schließlich stellt eine weitere, in der Praxis häufig anzutreffende Variante dar.
Auch das in den letzten Jahren populär gewordene „Sale-and-lease-back“-Verfahren kann dazu dienen, im Rahmen der Innenfinanzierung neue Kapazitäten zu erschaffen. Die Kapitalfreisetzung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn andere Finanzierungsvarianten teuer sind (bspw. infolge eines hohen Zinsniveaus oder einer mäßigen Bonität).
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