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Kontrakteinkommen

Der Begriff Kontrakteinkommen stammt aus der ökonomischen Theorie und bezeichnet Einkommen, die unabhängig vom Ergebnis einer wirtschaftlichen Aktivität gezahlt werden.

Zum Kontrakteinkommen zählen zum Beispiel Löhne und Gehälter von Mitarbeitern, Zinszahlungen eines Unternehmens an Gläubiger und die Mieteinkünfte von Immobilienbesitzern aus der Vermietung einer gewerblichen Immobilie. Im Gegensatz zu Kontrakteinkommen stehen Residualeinkommen, deren Höhe nicht sicher, sondern vom wirtschaftlichen Ergebnis einer Unternehmung abhängig ist.

Dazu zählen zum Beispiel Dividendenzahlungen und erfolgsabhängige Bonuszahlungen. Wichtig: Eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gibt es sowohl für Kontrakteinkommen als auch für Residualeinkommen. Kontrakteinkommen sind jedoch vorrangig vor anderen Ansprüchen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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