Kreditauftrag
Der Kreditauftrag ist eine spezielle Form der Kreditleihe, bei der ein Auftraggeber einen Auftragnehmer (Kreditgeber) damit beauftragt, einem Dritten (Kreditnehmer) einen Kredit zur Verfügung zu stellen. In diesem Szenario trägt der Kreditgeber das Risiko für den Kredit und gewährt ihn im eigenen Namen. Häufig besteht eine Rechts- oder eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Kreditnehmer, wodurch eine Gewährung des Kreditantrags im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt.
Erfüllt der Kreditnehmer seine Verpflichtungen, wie beispielsweise Rück- oder Zinszahlungen, nicht, so haftet der Auftraggeber nach § 778 BGB analog einer Bürgschaft.
Die Ursprungsform des Kreditauftrags existierte bereits im römischen Recht. Heutzutage kommt der Kreditauftrag besonders im Bankwesen zum Einsatz. Er ist eine Möglichkeit für eine Muttergesellschaft, einer Tochtergesellschaft einen Kredit zu verschaffen, ohne sich selbst um die Kreditbesicherung zu bemühen, oder dass die Tochtergesellschaft finanzielle Sicherheiten aus dem firmeneigenen Vermögen zu stellen hat.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Zu Kreditauftrag passende Beiträge aus creditolo Aktuell:
→ Kein passender Beitrag in creditolo Aktuell.
Weitere themennahe Kreditbegriffe:
→ Kreditzinsen
→ Kreditwürdigkeit
→ Kreditwesengesetz
→ Kreditversicherung
→ Kreditvermittlung