Kreditfähigkeit
Kreditfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, gültige Kreditgeschäfte abschließen zu können. Hierzu gehören insbesondere die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht von juristischen Personen (privaten und öffentlichen Rechts).
Kreditfähig sind alle natürliche Personen die im Sinne des BGB unbeschränkt geschäftig sind. Im Gegensatz zur Kreditfähigkeit werden bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht rechtliche, sondern persönliche, sachliche und wirtschaftliche Aspekte des Kreditnehmers beleuchtet.
Die Kreditfähigkeit als rechtliche Fähigkeit einen Kredit aufzunehmen ist demnach von der Kreditwürdigkeit, als wirtschaftliche Fähigkeit einen Kredit aufzunehmen, streng zu unterscheiden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Zu Kreditfähigkeit passende Beiträge aus creditolo Aktuell:
Weitere themennahe Kreditbegriffe:
→ Abnahmeverpflichtung
→ Abnehmerkredit
→ Abruffrist
→ Abrufkredit
→ Abstraktes Schuldversprechen