Kreditsicherheit
Aus verschiedenen Gründen haben Banken ein besonderes Sicherheitsbedürfnis: Nicht nur die Kreditvergabe, die immer auf die Zukunft gerichtet und damit unsicher bleibt, verlangt nach Sicherheiten. Auch das Vertrauen der Einleger, auf die sich die Banktätigkeit stützt, kann nur erhalten werden, wenn Kreditverluste vermieden werden.
Ob und inwieweit die Bank Kreditsicherheiten verlangen und durchsetzen kann, hängt von der Verhandlungsmacht des Kreditnehmers ab.
Kreditsicherheiten sind u. a.:
- Bürgschaft – Der Kreditnehmer muss einen Bürgen stellen. Zwischen Bank und Bürgen wird ein Bürgschaftsvertrag geschlossen. Durch diesen Vertrag hat die Bank den Anspruch, auch vom Bürgen die Tilgung des Kredites zu verlangen.
- Pfandrecht (Verpfändung von Sachgegenständen, Wertpapieren und Grundstücken). – Bei Fälligkeit des Kredites kann sich die Bank aus dem Verwertungserlös der Pfänder befriedigen.
- Sicherungsübereignung (Übereignung beweglicher Sachen). - Dazu eignen sich vor allem Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Waren. Das Eigentum daran wird den Kreditgeber (Bank) übertragen, die Übergabe der Sache erfolgt aber nicht. Sie wird durch eine Vereinbarung ersetzt, durch die der Kreditnehmer Besitz der Sache bleibt.
Weitere Details sie auch Kreditsicherungsmittel
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