Kreditsicherungsmittel
Kreditsicherungsmittel sind Maßnahmen oder Gegenstände, die zur Befriedigung des Kreditgebers dienen, falls der Kreditnehmer den ihm gewährten Kredit nicht zurückzahlen kann.
Diese können im einzelnen sein:
Sicherungsmittel durch stufenweise Vertragsabwicklung
- Bedingungen - Eigentumsvorbehalt - Auflassungsvormerkung - Zurückbehaltungsrecht - Leistungen Zug um Zug
Sicherungsmittel durch Haftung eines Dritten
- Bürgschaft - Garantie - Schuldbeitritt - Patronatserklärung - Finanzierungsbestätigung - Ergebnisabführungsvertrag
Sicherungsmittel durch Haftung einer Sache oder einer Forderung
- Sicherungsübereignung - Sicherungsabtretung - Pfandrecht - Grundschuld - Hypothek
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