Kreditwesengesetz
Als Kreditwesengesetz (KWG) wird in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet.
Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.
Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu finden.
Hauptzwecke des KWG sind:
1) Die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft 2) Der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust Ihrer Einlagen.
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