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Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung bezeichnet das Einverständnis, dass etwas gelöscht werden darf. Die Frage ist nur, worum es sich dabei handelt.

Der Begriff Löschungsbewilligung begegnet uns im Zuge von Finanzierungen, bei denen Immobilien als Sicherheit herhalten müssen. Um eine Hypothek auf ein Haus oder Grundstück aufnehmen zu können, muss in das entsprechende Grundbuch eine Grundschuld eingetragen werden. Diese Grundschuld entspricht in der Regel der Höhe des Kredits, der aufgenommen wird. Ist keine weitere Grundschuld eingetragen, dann sprechen wir nun von einer erstrangigen Grundschuld. Der Gläubiger derselben wird im Fall einer Vollstreckung als erster bedient.

Ist das durch die Hypothek oder Grundschuld gesicherte Darlehen zurückgezahlt, dann kann der Grundstückseigentümer verlangen, dass die eingetragene Grundschuld wieder gelöscht wird. Dazu bedarf es in der Regel einer Löschungsbewilligung des Schuldners, z. B. der Bank oder (Bau)- Sparkasse. Sie bescheinigt dem Eigentümer, dass das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde und gibt damit die Löschung im Grundbuch frei.

Mit der Löschungsbewilligung hat der Eigentümer, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit, die Hypothek oder Grundschuld löschen zu lassen. Sie beinhaltet nicht die Option des Umschreibens auf den Eigentümer, damit dieser sie z. B. zu späteren Zeitpunkten selbst nutzen kann. Hat er Interesse an letzterem, dann benötigt er eine löschungsfähige Quittung. Als Urkunde zur Bescheinung, dass die Ansprüche aus einer Grundschuld befriedigt sind, gibt sie dem Eigner die Möglichkeit, eine Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen oder auf sich umschreiben zu lassen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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