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Mitverpflichtung

Die Mitverpflichtung bezeichnet die Übernahme von Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag einer anderen Person. Kann der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit nicht nachkommen, führt die Mitverpflichtung dazu, dass derjenige, der sie übernommen hat, die Ansprüche des Darlehensgebers erfüllen muss.

Die Mitverpflichtung findet sich nicht nur bei gewöhnlichen Krediten, sondern wird auch bei Leasing-Verträgen etc. regelmäßig angewandt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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