Notleidender Kredit
Von einem notleidenden Kredit spricht man, wenn ein Schuldner im Rahmen eines Darlehensvertrages seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt und er bereits in Zahlungsverzug geraten ist.
Die Zahlungspflicht könnte zum einen die Rückführung des Kapitals (Tilgung) und/oder die Begleichung des Entgelts für die Nutzung des Kapitals (Zinsen) betreffen.
Aufgrund dieser Ertragsminderung trennen sich immer mehr deutsche Kreditinstitute von notleidenden Krediten, dabei verkauft die Bank Kreditforderungen mit den hierfür gewährten Sicherheiten.
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