Personalschuldner
Der Begriff des Personalschuldners besitzt im Zusammenhang mit Pfandkrediten Bedeutung. Der Personalschuldner ist die Person, die zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet ist. Relevant in diesem Zusammenhang ist, dass Personalschuldner nicht identisch mit dem Realschuldner sein muss.
Der Realschuldner ist die Person, in deren Eigentum sich das Faustpfand vor der Verpfändung befand. Zahl der Personalschuldner seine Verbindlichkeiten nicht fristgerecht zurück, muss der Realschuldner auf sein Pfand verzichten, das in den Besitz des Gläubigers übergeht.
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