Pfändungsfreigrenze
Die Pfändungsfreigrenze wird auch als Pfändungsfreibetrag bezeichnet, sie soll das Existenzminium des Schuldners sichern. Die persönliche Freigrenze ergibt sich aus § 850 c ZPO. Die Pfändungstabelle informiert darüber, wie hoch der pfändbare Betrag vom Nettoeinkommen des Schuldners, unter Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen, ist.
Die Aktualisierung der Lohnpfändungstabelle wurde zuletzt am 01.07.2019 rechtsgültig und wird voraussichtlich zum 01.07.2021 aktualisiert.
Pfändung und seriöser Kredit ohne Schufa
Bei einer Pfändung entsteht ein negativer Schufa-Eintrag. Die Gewährung eines Sofortkredites, für dessen Erhalt eine Schufa-Auskunft notwendig ist, ist daher unwahrscheinlich. Sofern es sich um einen geringen Kreditbetrag handelt, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass dieser als Kredit ohne Schufa gewährt werden kann.
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