Prozessbürgschaft
Ein Prozessbürge schützt den Bürgschaftsnehmer vor gerichtlich anerkannten Forderungen, die vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig sind. Mit diesem Mittel ist es möglich, höhere gerichtliche Instanzen anzurufen und auf ein anderes Urteil zu plädieren, ohne dass in der Zwischenzeit eine Vollstreckungsmaßnahme vollzogen wird.
Die Prozessbürgschaft wird häufig von Banken gegenüber ihren unternehmerisch tätigen Kunden übernommen, sofern diese über eine ausreichende Bonität verfügen. Damit wird eine eventuell existenziell bedrohliche Einschränkung der betrieblichen Tätigkeit durch eine Vollstreckungsmaßnahme verhindert.
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