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Prozessfinanzierung

Die Prozessfinanzierung gibt es seit 1988 und wird inzwischen auch von namhaften Rechtschutzversicherern angeboten. Im Prinzip ähnelt die Prozessfinanzierung auch einer Rechtschutzversicherung. Es ist aber kein langjähriger Vertrag mit dauernden Beitragszahlungen notwendig. Die Prozesskostenfinanzierung tritt erst in Kraft, wenn es zum Prozess kommen soll und endet mit dem Rechtstreit.

Ins Leben gerufen wurde die Prozessfinanzierung von der FORIS AG, die damit eine Lücke im deutschen Rechtschutzsystem geschlossen hat. Privatpersonen wie Unternehmen, die sich das finanzielle Risiko eines unsicheren Prozesses nicht antun wollen, nehmen dieses Angebot gerne an. Kommt es zur Prozessfinanzierung, zahlt der Finanzierer alle mit dem Prozess in Verbindung zu bringende Aufwendungen. Dazu gehören die Gerichts- und Anwaltskosten, alle Auslagen für Beweise und die Sachverständigen, sowie im Fall der gerichtlichen Niederlage die Kosten des gegnerischen Anwalts.

Natürlich arbeiten die Anbieter von Proszessfinanzierungen nicht umsonst, auch wenn sie die Risiken auf sich nehmen. FORIS z. B. lässt sich ihren Job als Auffangnetz mit 30 % von den Erlösen zahlen, die der Kunde bei Prozessgewinn ausgezahlt bekommt. Diese 30 % beziehen sich auf Summen bis 500.000 EURO. Sahnt der Kunde gar noch mehr ab, reduziert sich die Gewinnspanne des 500.000 EURO übersteigenden Betrages für FORIS auf 20 %. Bei einem Vergleich hat die klagende Partei für gewöhnlich einen Teil der Prozesskosten zu tragen. In einem solchen Fall verlangt FORIS zunächst die vorgestreckten Kosten. Sie werden vom Prozesserlös abgezogen, bevor der Restbetrag aufgeteilt wird.

Reine Prozessfinanzierer leisten keine Rechtsberatung. Sie arbeiten aber gerne mit dem Anwalt des Anspruchsinhabers zusammen. Dabei beschränkt sich die Leistung nicht auf ausgeführte Prozesse. Auch außergerichtliche Verhandlungen, beabsichtigte Klagen und Schiedsverfahren werden finanziert. Und wer bereits eine Instanz erfolglos hinter sich gebracht hat, kann auch erst im Berufungsverfahren einsteigen.

Wer einen Nachbarn hat, der seinen Apfelbaum über den Zaun wuchern lässt und ihm vor Gericht mal die Meinung sagen möchte, könnte nun in Prozessstimmung geraten, denn mit der Prozessfinanzierung kann ja wenig schief gehen. Diese Zeitgenossen seien hier auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, denn oft wird für eine Finanzierung ein Mindeststreitwert verlangt, der in die Hunderttausende Euro gehen kann. Das Geschäft muss sich schließlich rentieren. Deshalb finden Sie hier eine Liste von typischen Prozessen, die ein Finanzierer für lohnend hält, immer die bestimmte Mindestsumme an Klagewert vorausgesetzt:

- Ansprüche von Architekten und Bauhandwerkern auf Honorar bzw. Werklohn, - Allgemeine Ansprüche aus Verträgen - Bankrechtliche Ansprüche - Courtageansprüche von Maklern - Erbschaftsstreitigkeiten - Immobilienstreitigkeiten - Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten - Provisionsansprüche von Handelsvertretern - Ansprüche aus dem Kapitalanlagerecht - Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung - Nationale und internationale Schiedsverfahren - Ansprüche die von Insolvenzverwaltern geltend gemacht werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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