Realkredit
Der Realkredit wird auch bezeichnet als Immobiliar-, Grund-, Objekt- oder Hypothekarkredit und gibt an, daß eine Absicherung des Kredits auf eine bestimmte Art und Weise erfolgt. Im Unterschied zum Personalkredit ist der Realkredit durch langfristige Vermögens- und Sachwerte abgesichert (z.B. Verpfändung von Grund und Boden oder beweglichen Sachen, Hypotheken, Grundschulden).
Für die Kreditinstitute kommt es nur auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit an, die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers spielt hier keine Rolle. Meist wird im Grundbuch ein Eintrag vermerkt, daß zur Besicherung des Kredits eine Grundschuld oder Hypothek an einem Grundstück bestellt wurde. Üblicherweise sind 60% des Beleihungswertes die Beleihungsgrenze.
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