Reallast
Reallast ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks aus der eine wiederkehrenden Leistung aus dem Grundstück verlangt werden kann.
Solche Leistungen müssen nicht nur in der Zahlung von Geld (z.B. Zahlung einer Rente), sondern können auch in der Leistung von Naturalien (z.B. Lieferung von Nahrungsmitteln) bestehen.
Die Reallast berechtigt zur unmittelbaren Nutzung des Grundstücks. Sollte der Schuldner seiner Leistung nicht nachkommen, kann sich der Berechtigte durch Zwangsvollstreckung in das Grundstück befriedigen.
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