Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung ist eine zusätzliche Absicherung des Kreditnehmers sowie eine Kreditsicherheit des Kreditgebers. Der Kreditnehmer nutzt die Möglichkeit, sein Darlehen mit verschiedenen Tarifen z.B. gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Teilweise wird auch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit vereinbart. Die Versicherungsgesellschaft begleicht in der Regel im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens bzw. übernimmt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten.
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