Selbstfinanzierung
Eine Selbstfinanzierung ist den Unternehmen, ob groß oder klein, vorbehalten und nicht für Privatleute relevant, denn unter dem Begriff Selbstfinanzierung wird die Finanzierung von Investitionen aus im Unternehmen zurückbehaltenen Gewinnen verstanden.
Die Fachwelt unterscheidet zwei Arten der Selbstfinanzierung.
Die offene Selbstfinanzierung
Sie geht auf die Entscheidung eines Unternehmens zurück, Gewinne zu thesaurieren, anstatt diese an die Teilhaber auszuschütten. Die Gewinnthesaurierung ist jedoch durch die Dividenden- bzw. Entnahmepolitik begrenzt und darf nicht in voller Höhe eingesetzt werden. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden einbehaltene Gewinne in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen, aber sie erhöhen das Kapitalkonto.
Bei Kapitalgesellschaften dagegen sind thesaurierte Gewinne in dem Posten „Gewinnrücklagen“ zu finden. Die Entscheidung über die Höhe einzubehaltender oder auszuschüttender Gewinne treffen die Inhaber bzw. Gesellschafter. Vorstand und Aufsichtsrat einer AG können Jahresüberschüsse bis zur Hälfte in Gewinnrücklagen einbringen, ohne dass es dazu der Zustimmung der Aktionäre bedarf. Das hierdurch gewonnene Kapital führt bei unverändertem Nominalkapital zu einem höheren Kurswert.
Die offene Selbstfinanzierung wird also mit bereits versteuerten Bilanzgewinnen realisiert, die in den Eigenkapital- oder Rücklagekonten ausgewiesen sind und dem Unternehmen in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Der entsprechende Wert ist „offen“ in der Bilanz ersichtlich.
Die stille Selbstfinanzierung
Sie erfolgt über die Bildung stiller Reserven. Zu diesen stillen Reserven gelangt das Unternehmen mittels Unterbewertung der Aktiva bzw. Überbewertung der Passiva. Das bindet Kapital. Ein gern gesehener Vorteil stiller Reserven ist der Steuervorteil, denn die Besteuerung erfolgt erst zum Auflösungszeitpunkt, wodurch ein Steuerstundungseffekt eintritt, der für weitere Liquiditätsentlastung sorgt.
Als Selbstfinanzierung eines Unternehmens ist also das Einbehalten liquider Mittel im Sinne einer internen Eigenfinanzierung für spätere Investitionen zu betrachten.
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