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Sicherungsabrede

Die Sicherungsabrede, auch als Sicherungsvertrag bezeichnet, ist eine Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Der Kreditnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Sicherungsabrede, für einen Kredit eine bestimmte Sicherheit zu stellen.

Der Kreditgeber verpflichtet sich, die Sicherheit nur im Rahmen des Sicherungszwecks zu nutzen. Die Sicherungsabrede ist nicht zu verwechseln mit der Sicherungsübereignung, die den eigentlichen Eigentumsübergang der Sicherheit an den Kreditgeber regelt.

Eine Sicherungsabrede wird z.B. bei im Rahmen einer Grundschuld , bei Effektenkrediten oder der Autofinanzierungen getroffen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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