Sichteinlagen
Sichteinlagen sind Bankguthaben, über die der Eigentümer jederzeit und ohne Kündigungsfrist verfügen kann. Je nach Definition zählen auch Einlagen mit einer Kündigungsfrist von bis zu 30 Tagen zu den Sichteinlagen.
Aus Sicht der kontoführenden Bank handelt es sich um täglich fällige Zahlungsverpflichtungen. Im Regelfall handelt es sich bei Sichteinlagen um Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten. Verfügungen können vom Kontoinhaber jederzeit vorgenommen werden.
Je nach Konto sind Verfügungen über den Überweisungsverkehr oder auch per Barabhebung möglich. Achtung: Ein mögliches Zahlungsverkehrs- oder Überweisungslimit ändert nichts am Status einer Bankeinlage als Sichtguthaben.
Die Limits existieren zu Sicherheitszwecken. Maßgeblich ist, dass der Kontoinhaber durch persönliche Vorsprache bei seiner Bank grundsätzlich über das gesamte Kontoguthaben verfügen könnte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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