Stundung
Die Stundung bezeichnet die Aussetzung der Tilgungsleistung des Kreditnehmers, die durch den Kreditgeber gebilligt wird. Während der Dauer der Stundung sind weiterhin die auf den valutierenden Kreditbetrag anfallenden Zinsen zu entrichten.
Stundungen müssen vom Darlehensnehmer beantragt werden und finden in der Regel nur dann Zustimmung, wenn die Zahlungsstörungen, die die Stundung erforderlich machen, in absehbarer Zeit beendet sind.
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