Teilvalutierung
Nach der Bereitstellung eines Immobilienkredits wird dieser nicht immer sofort komplett abgerufen. Das ist insbesondere bei Neubauten der Fall, weil der Bauherr die fälligen Rechnungen im Einklang mit dem Baufortschritt begleicht.
Die teilweise Auszahlung des Kredits in mehrere, situationsbedingt festgelegten Stufen wird als Teilvalutierung bezeichnet. Für die Teilvalutierung können Kosten anfallen. Fast alle Banken verlangen Bereitstellungszinsen.
Marktüblich sind Bereitstellungszinsen bei Teilvalutierung ab dem 4. Monat nach der Zusage. Die Bereitstellungszinsen fallen für den Teil des zugesagten Darlehens an, der vom Kreditnehmer noch nicht abgerufen wurden.
Für den bereits ausbezahlten (valutierten) Teil fällt der reguläre Kreditzins an.
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