Treuhandkredit
Bei einem Treuhandkredit wird ein Darlehen von einem Treugeber an einen Treuhänder geleitet, der diesen wiederum an einen Darlehensnehmer weitergibt. Der Treuhänder trägt damit keine Haftungsrisiken aus dem Darlehen selbst, sondern ist lediglich für die ordnungsgemäße Verwaltung der Mittel zuständig.
Treugeber können beispielsweise Gebietskörperschaften oder öffentliche Kreditinstitute sein, die im Rahmen eines Förderprogramms Darlehen vergeben und dabei eine durchleitende Geschäftsbank als Treuhänder nutzen.
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