Überbrückungsdarlehen
Überbrückungsdarlehen können unter bestimmten Umständen von der Bundesagentur für Arbeit vergeben werden. Sie richten sich an ehemals Arbeitslose, die eine neue Beschäftigung angetreten haben.
Da nach dem Wegfall des Arbeitslosengeldes bis zur Auszahlung des ersten Gehalts beim neuen Arbeitgeber je nach Struktur des Lohnlaufs bis zu sechs Wochen vergehen können und die finanziellen Reserven besonders Langzeitarbeitsloser meist sehr gering sind, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Überbrückungsdarlehens vor.
Ein Überbrückungsdarlehen ist zinsfrei und soll in den ersten sechs Monaten nach seiner Auszahlung vollständig zurückbezahlt sein. Sofern die Voraussetzungen für die Gewährung eines Überbrückungskredites vorliegen, sollten Interessenten den Betreuer der Agentur für Arbeit aktiv auf diese Möglichkeit hin ansprechen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Zu Überbrückungsdarlehen passende Beiträge aus creditolo Aktuell:
→ Kein passender Beitrag in creditolo Aktuell.