Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Mit ihr kann der Käufer einer Immobilie gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen, dass er die fällige Grunderwerbsteuer entrichtet hat.
Die Grundbuchämter sollen keine Eintragungen vornehmen, wenn ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorliegt. Deshalb ist es ohne das Dokument praktisch unmöglich, eine Immobilie zu kaufen und den Eigentümerwechsel im Grundbuch einzutragen.
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