Verbindlichkeit
Im Bereich des Schuldrechts bezeichnet die Verbindlichkeit Verpflichtungen, die ein Schuldner gegenüber einem oder mehreren Gläubigern hat. Hinter den Verbindlichkeiten verbirgt sich eine Summe offener finanzieller Verpflichtungen. Diese kann zum Beispiel ein Lieferant als Forderung gegenüber seinem Abnehmer stellen. Forderungen sind also der Gegenbegriff zur Verbindlichkeit.
Auch im Bilanzrecht sind Verbindlichkeiten bekannt. Hier gehören sie zum Fremdkapital des Unternehmens und finden so ihren Platz auf der Passivseite der Bilanz. Dort können sie sowohl als langfristige, also auch als kurzfristige Verbindlichkeiten geführt werden, je nachdem, wie viel Zeit für eine Begleichung zur Verfügung steht.
Ins Leben gerufen wird die Verbindlichkeit z. B. mit der Lieferung von Waren, die der Lieferant quasi als Kredit zur Verfügung stellt, solange er Zahlungsaufschub gewährt. Tritt eine Bank für die Zahlungsverpflichtung ein, handelt es sich um einen echten Kredit, den die Bank dem Unternehmen gewährt. Allerdings ist mit dem Eingang der Verpflichtungen Vorsicht geboten, denn zu viele Verbindlichkeiten können zu Zahlungsengpässen oder gar –unfähigkeit führen. Die gut geführte Finanz- und Liquiditätsplanung ist ein geeignetes Instrument, um Verbindlichkeiten unter Kontrolle zu halten. Verbindlichkeiten tauchen nicht nur in der Finanzwelt auf, sondern auch im alltäglichen Umgang der Menschen miteinander. So stellen eine einmal gemachte Versprechung eine Verbindlichkeit dar mit der Konsequenz, dass diese eingehalten wird. Sie muss also entweder eingelöst, oder klar widerrufen werden. Im letzteren sind die Politiker wahre Experten, nach dem Motto: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?
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