Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz, juristisch unter dem Kürzel VerbrKrG bekannt, zog sich zum 31. Dezember 2001 aus dem Berufsleben zurück. Zu diesem Datum wurde es im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung aufgehoben. Bis dahin erfreute es sich eines etwa 11-jährigen Lebens, denn in Kraft trat es bereits am 17. Dezember 1990.
In dieser Zeit gehörte das Verbraucherkreditgesetz zu den Gesetzen, deren Aufgabe es war, den Verbraucherschutz sicherzustellen. Damit wurde der modernen Entwicklungen im Kreditgewerbe Genüge getan.
Seit das Verbraucherkreditgesetz außer Kraft getreten ist, wird das Recht der Verbraucherdarlehensverträge im BGB geregelt.
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