Verpfändungserklärung
Die Verpfändungserklärung findet gerne in Verbindung mit Mietverträgen Anwendung. Sie soll sicherstellen, dass der Mieter seine Kaution leistet, die mietvertraglich vereinbart wird. Diese Kaution muss nicht unbedingt in bar entrichtet werden. Es stellt sich auch die Option, eine Sache zu verpfänden, die dem geforderten Wert entspricht. Dabei kann es sich z. B. um ein Auto handeln, aber auch um ein Sparbuch, eine Geldanlage oder gleich um ein ganzes Depot.
Die Verpfändungserklärung beinhaltet Angaben über die beiden Parteien, zwischen denen die Erklärung vereinbart wird. Es sind dies der Pfandnehmer und der Verpfänder oder Sicherungsgeber. Als weiteres weist die Verpfändungserklärung den Gegenstand der Verpfändung aus, eben das Auto, das Sparbuch, die Geldanlage, das Depot oder jede andere, vom Verpfändungsnehmer akzeptierte Sache.
Eine wichtige Angabe in der Verpfändungserklärung ist der Sicherungszweck. Es muss genau angegeben werden, wofür der Verpfänder sein Pfand hergibt. Sie beschreibt aber auch die Verwertungsrechte des Pfandnehmers für den Fall, dass der Verpfänder mit seiner Zahlung in Verzug gerät. Für den Fall der Befriedigung des Gläubigers, sollte die Verpfändungserklärung allerdings auch Angaben über die Rückgabe des Pfands aufzeigen.
Eine in allen Punkten ausgefeilte Verpfändungserklärung beinhaltet letztendlich auch eine Erklärung nach § 8 GWG, dem Geldwäschegesetz. Hier erklärt der Verpfänder, dass er auf eigene Rechnung handelt.
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