Verwandtendarlehen
Ein Verwandtendarlehen bezeichnet die Kreditvergabe einer natürlichen Person innerhalb des Verwandtschaftskreises. Der Finanzierungszweck eines Verwandtendarlehens kann dabei sowohl privater als auch gewerblicher Natur sein. Die Pflichten eines Darlehensvertrags ergeben sich aus § 488 BGB.
Verwandtendarlehen: Vor- und Nachteile
Verwandtendarlehen sind in der Regel nicht mit Sicherheiten durch den Kreditnehmer verbunden und werden häufig auch formlos ausbezahlt. Die Darlehenskonditionen sind hierbei zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer frei verhandelbar und somit sehr flexibel. Verwandtendarlehen werden nicht der Schufa gemeldet. Die Aufnahme eines Kredits wird somit oft erleichtert. Eine Vertragsgestaltung, die auch eine Verzinsung des Verwandtendarlehens definiert, ist möglich, aber unüblich. Für den Vertragsschluss empfiehlt sich die Schriftform.
Zu den Nachteilen gehört eine mögliche Strapazierung des Verhältnisses zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. So kann es zum Beispiel zu einem Gefühl der Abhängigkeit seitens des Kreditnehmers kommen. Grundsätzlich kann eine Kreditvergabe im Verwandtenkreis zu Streitigkeiten führen.
Die Vorzüge der Inanspruchnahme eines Verwandtendarlehens sind vor allem die oft besseren Vertragskonditionen für den Kreditnehmer sowie der geringe bürokratische Aufwand eines solchen Darlehens.
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