Vollvalutierung
Als Vollvalutierung wird bei Kreditverträgen die vollständige Auszahlung eines zugesagten Darlehens auf das Konto des Kreditnehmers verstanden.
Am Tag der Vollvalutierung und der Wertstellung auf dem Konto des Kreditnehmers beginnt die reguläre Verzinsung. Darüber hinaus beginnen ab diesem Tag auch vertraglich vereinbarte Fristen, wie z.B. Zinsfestschreibungen oder Rücktrittsrechte.
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