Vormerkung
Bei einer Vormerkung wird der Erwerb eines Rechts an einer Immobilie, der in der Zukunft durch eine bestimmte Person stattfindet, angekündigt. Es kann sich bei zu übertragende Recht um eine vollständige Übereignung oder auch nur einen teilweisen Erwerb von Rechten handeln, wie etwa ein Wegerecht.
Die häufigste Art der Vormerkung ist die Auflassungsvormerkung, die den Wechsel des Grundstücks-Eigentümers ankündigt.
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