Zahlungsaufschub
Bei einem Zahlungsaufschub werden fällige Zahlungen des Schuldners an den Gläubiger zeitlich gestreckt. Im Rahmen einer Stundung vereinbaren Schuldner und Gläubiger, dass fällige Zahlungen zu einem späteren als ursprünglich geplanten Zeitpunkt stattfinden. Wird ein Kredit gestundet, fallen dafür Zinsen und in der Regel auch Gebühren an.
Ersucht der Kreditnehmer den Gläubiger um einen Zahlungsaufschub, müssen dafür handfeste Gründe vorliegen. Aus Sicht des Gläubigers ist ein Zahlungsaufschub sinnvoll, wenn der Schuldner nur zweitweise zahlungsunfähig ist und die Wiederherstellung seiner Zahlungsfähigkeit absehbar ist.
Ein Zahlungsaufschub kann auch in größeren wirtschaftlichen Zusammenhängen stattfinden. Kann ein Staat seinen Verbindlichkeiten (insbesondere gegenüber dem Ausland) nicht mehr nachkommen, wird auf internationaler Ebene eine Umstrukturierung ausgehandelt, bei der es sich letztlich auch um einen Zahlungsaufschub (häufig verbunden mit einem teilweisen Gläubigerverzicht) handelt.
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