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Zahlungsverkehrslimit

Ein Zahlungsverkehrslimit begrenzt die Verfügungen, die mit einer Zahlungskarte möglich sind, auf einen bestimmten Betrag. In der Regel setzt sich das Zahlungsverkehrslimit aus zwei Dimensionen zusammen.

Zum einen legt es fest, über welchen Betrag der Karteninhaber pro Kalendertag verfügen kann. Zum anderen regelt es auch die maximal mögliche Verfügung pro Woche.

Ist das Zahlungsverkehrslimit ausgeschöpft, sind Transaktionen nicht mehr möglich, bis durch den Übergang in das relevante Folgeintervall die Sperre automatisch aufgehoben wird. Mit einem ausgeschöpften Zahlungsverkehrslimit sind weder Barverfügungen am Geldautomaten noch bargeldlose Zahlungen an Zahlungsterminals möglich. Kontoinhaber können ihr persönliches Limit grundsätzlich frei festlegen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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