Zahlungsverzug
Wenn ein Schuldner weder termingerecht noch nach einer eventuellen Mahnung einer Zahlung nicht nachkommt, spricht man von Zahlungsverzug.
Bei Geldforderungen muss grundsätzlich keine Mahnung erfolgen, um den Schuldner in Zahlungsverzug zu bringen. Sofern die Leistung erbracht wurde, tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Darüber hinaus wurde der Verzugszinssatz angehoben. Des Weiteren kann ein Gläubiger den Ersatz eines entstandenen Verzugsschadens verlangen. Ist der Schuldner kein Verbraucher, kann zudem eine Verzugspauschale von 40 € erhoben werden.
Sofern sich durch die im Vertrag einbezogenen AGB eine kürzere Frist ergibt, ist diese gültig. Während des Kreditvergleichs ist es somit ratsam, auch die Konditionen im Falle eines Zahlungsverzugs zu beachten.
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